Vorjohann Harmut

Staatsregierung strebt Lichtung des Förderdickichts an

Förderkommission II übergibt Bericht und empfiehlt »Konzentration, Qualität und Transparenz« bei der Förderung

Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann hat heute im Kabinett den Bericht der "Kommission zur Konsolidierung von Förderprogrammen und zur Weiterentwicklung der sächsischen Förderstrategie" (Förderkommission II) entgegengenommen. Die Kommission hatte im September 2021 ihre Arbeit begonnen, mit dem Ziel, die förderpolitische Steuerung und Schwerpunktsetzung der Staatsregierung auf den Prüfstand zu stellen.

Finanzminister Hartmut Vorjohann: "Es muss die gesamte sächsische Förderlandschaft unter die Lupe genommen werden. Die vollständige Digitalisierung und Vereinfachung von Förderverfahren sind dabei entscheidende Punkte. Aber auch eine strategische Fokussierung der oft kleinteiligen Förderungen müssen wir ins Auge fassen. Denn wir brauchen einen Ausweg aus dem über die Jahre gewachsenen Förderdickicht. Ich bin sehr dankbar, dass die Kommission uns bei diesem wichtigen Vorhaben mit ihren Erfahrungen und ihrem Blick von außen unterstützt."

Der Bericht enthält zunächst eine Bestandsaufnahme der sächsischen Förderlandschaft. Er basiert auf der Feststellung, dass die Förderpolitik des Freistaates Sachsen in der Vergangenheit einen großen Beitrag zur positiven Entwicklung des Landes geleistet hat. Im Zuge dieser Entwicklung ist die Förderprogrammlandschaft jedoch kontinuierlich gewachsen, ohne sich je grundlegend neu auszurichten. Inzwischen wird die Gesamtheit aller Förderprogramme als "Förderdickicht" wahrgenommen, welches nach Einschätzung der Kommission einer "Lichtung" durch einen gemeinschaftlichen Strategieprozess und eine anschließende Konsolidierung der Programmlandschaft bedarf.

Gemäß dem von der Förderkommission II gewählten Leitbild "Konzentration, Qualität und Transparenz" enthält der Bericht konkrete Empfehlungen, um die Wirksamkeit und Effizienz der Förderung im Freistaat Sachsen zu erhöhen.

Die Empfehlungen sind vier zentralen Aufgabenfeldern zugeordnet, denen sich der Freistaat Sachsen bis zum Jahr 2030 stellen muss:

(1) Einrichtung eines ressortübergreifenden Strategieprozesses zur Entwicklung einer "Förderagenda 2030" – um förderpolitische Schwerpunkte zu setzen und aktuelle "Megathemen" wirksam in den Fokus zu setzen.

(2) Weitere Vereinfachung und Modularisierung der Förderung – um die Digitalisierung der Förderung voranzubringen.

(3) Orientierung an zehn Prinzipien guter Förderung – um die Wirksamkeit der Förderung zu verbessern und die Anliegen der Fördermittelempfänger adäquat zu berücksichtigen.

(4) Konzentration der Struktur und Zuständigkeiten – um die Effizienz der Förderung zu erhöhen und Skaleneffekte ausnutzen.

Im Fokus der Kommissionsarbeit lag außerdem die Überprüfung der durch die Förderkommission I im Jahr 2019 angestoßen Reformen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vereinfachung des Förderverfahrens, insbesondere die Umstellung auf Festbetragsförderung und der vorzeitige förderunschädliche Maßnahmenbeginn, haben bereits erfolgreich zur Entbürokratisierung beigetragen und stellen eine wesentliche Vereinfachung für den Fördermittelempfänger dar. Mit den angestoßenen Reformen nimmt Sachsen nach Eindruck der Förderkommission II gerade hinsichtlich der Vereinfachung und Digitalisierung des Förderverfahrens auch bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Entsprechend empfiehlt die Förderkommission II den Prozess weiter voranzutreiben und die bislang offenen Maßnahmen umzusetzen.

Quelle: Medienservice Sachsen